Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412030032
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung von § 5a (Diamorphin) der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Durch den Referentenentwurf sollen die Zugangsvoraussetzungen für die Substitutionsbehandlung mit Diamorphin u.a. an die Erfahrungen der ärztlichen Praxis angepasst werden. Die vorgesehenen Änderungen sind für die Bundesärztekammer nachvollziehbar. Die derzeit geltenden Kriterien werden den individuellen Bedürfnissen und Krankheitsverläufen der Patienten nicht immer gerecht. Zugleich ist es jedoch weiter gerechtfertigt, dass die Substitutionsbehandlung mit Diamorphin einer schweren Opioidabhängigkeit vorbehalten ist und als nachrangig eingeordnet wird. Die Erweiterung der Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer ist konsequent. Die Bundesärztekammer spricht sich zudem ausdrücklich für eine wissenschaftliche Evaluierung der Substitutionsbehandlung mit Diamorphin aus.
Bereitgestellt von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002)
am
06.12.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 27.11.2024 an:
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Bundestag
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 13.11.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG hierzu]
- Arzneimittel [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle SG hierzu]