Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412030002
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Neue sozialrechtliche Vorgaben für Arzneimittelrabattverträge zur Sicherung der Arzneimittelversorgung in der GKV
Der BPI fordert neue sozialrechtliche Vorgaben für Arzneimittelrabattverträge, um die Arzneimittelversorgung in der GKV zu sichern, Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und Versorgungsengpässe zu vermeiden. Die wichtigsten Forderungen des BPI umfassen ein Ausschreibungsverbot für kritische Arzneimittel, die Abschaffung der Bevorratungspflicht, einen neuen Generikawettbewerb mit 1,5 Jahren Karenzzeit, die zwingende Mehrfachvergabe für relevante Arzneimittel, die Einhaltung von Kartellrechtsvorgaben sowie eine Anpassungsverpflichtung für bestehende Rabattverträge. Die neuen Vorgaben sind entscheidend für eine nachhaltige Arzneimittelversorgung in der GKV und zur Sicherstellung der Versorgungsqualität.
Bereitgestellt von:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (R001463)
am
03.12.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Arzneimittel [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Industriepolitik [alle SG hierzu]