Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412030001
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung homöopathischer Arzneimittel in der GKV
Der BPI setzt sich für den Erhalt des Gestaltungsspielraums der Krankenkassen bei freiwilligen Satzungsleistungen für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel ein. Der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Ausschluss dieser Arzneimittel und Leistungen aus der Erstattung und aus Satzungsleistungen wird abgelehnt. Punktuelle Ausschlüsse einzelner Therapieformen ohne konsistenten, transparenten Maßstab führen zu Ungleichbehandlungen und schwächen die Kassenautonomie.
Bereitgestellt von:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (R001463)
am
03.12.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.11.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]
- Arzneimittel [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Industriepolitik [alle SG hierzu]