Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2411070007 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Positionnierung des Handwerks zur Ausgestaltung des De-minimis Registers im europäischen Beihilfenrecht.

Die neue De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831 vom 13. Dezember 2023 sieht in Artikel 6 Absatz 1 vor, dass die Mitgliedstaaten zum Zwecke der Überwachung und Berichterstattung sicherstellen, dass Angaben zu gewährten De-minimis-Beihilfen ab dem 1. Januar 2026 in ei- nem zentralen Register auf nationaler oder Unionsebene erfasst werden. Als Administrationsstellen von Fördermaßnahmen haben die Organisationen des Handwerks ein hohes Interesse an der Ausgestaltung dieses Zentralregisters. Die nachfolgenden Hinweise seitens des deutschen Handwerks für die sachdienliche und praktikable Ausgestaltung des Zentralregisters sind sowohl auf eine nationale als auch eine europäische Lösung anwendbar.

Bereitgestellt von:
Deutscher Handwerkskammertag (R002270) am 18.12.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

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