Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2411060022 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung von Schutzzonen für vulnerable Gruppen in Einwirkungsbereichen der Mobilfunkinfrastruktur

Im „TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz“ 20/13171 sollen alle Ausbauvorhaben in sämtlichen Genehmigungsverfahren „im überragenden öffentlichen Interesse“ stehen. Dieses bevorzugt die Mobilfunkinfrastruktur. Das Gesetzesvorhaben steht im Widerspruch zum Vorschlag aus dem Bericht des Technikfolgenausschusses des Deutschen Bundestages „Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder“, in dem die anerkannten Grundsätze des Risikomanagements diskutiert und gefordert und unter anderem Schutzzonen vorgeschlagen werden. Die Verwirklichungsoption würde mit dem „TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz“ kaum realisierbar. Somit beantragen wir, die Einrichtung von Schutzzonen als „überragendes öffentliches Interesse“ dem Mobilfunk gleichzustellen.

Bereitgestellt von:
gesund verNETZt e.V. (R007101) am 06.11.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 06.11.2024 an:

    • Bundestag

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

      • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]

      • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13171 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (15)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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