Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2411060012
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Vergütung der Betreuer- und Vormündervergütung nach VBVG
Das VBVG, dass am 27.07.2019 in Kraft getreten ist, hat die Vergütung auch für Betreuungsvereine verbessert. Bis Ende 2024 soll das Gesetz evaluiert werden. Dabei ist zu überprüfen, ob die Tätigkeit der beruflichen Betreuer:innen angemessen ist. Zum anderen soll überprüft werden, ob die Kriterien für die Vergütung weiterhin zutreffend sind. Wir werden den Prozess kritisch begleiten und setzen uns für eine angemessene Vergütung unserer Betreuungsvereine ein.
Bereitgestellt von:
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (R006537)
am
06.11.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 24.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Familienpolitik [alle SG hierzu]