Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2411050017 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Übergangsregelungen im Falle einer Streichung des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO

Im Falle einer Streichung der heutigen Ausnahmeregelung in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO sollten Übergangsregelungen und Bestandsschutzregelungen vorgesehen werden.

Bereitgestellt von:
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (R001752) am 05.11.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 30.10.2024 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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