Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410100004
(PDF - 10 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum delegierten Rechtsakt über die Methodik zur Bewertung von Treibhausgaseinsparungen durch kohlenstoffarme Brennstoffe
Die EU-Kommission bereitet derzeit den Delegierten Rechtsakt zu kohlenstoffarmem Wasserstoff vor. Der BDEW setzt sich für eine pragmatische Ausgestaltung des Rechtsaktes ein, welche dem Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft dienlich ist. Bspw. müssen Vorkettenemissionen auch mit projektspezifischen Werten für alle emissionsrelevanten Treibhausgase und Prozessschritte berechnet werden können, um eine bessere Emissionsbilanz vorzuweisen. Alle Entstehungsformen des kohlenstoffarmen Wasserstoffs müssen unter der im Delegierten Rechtsakt definierten Methode berücksichtigt werden, um Investitionssicherheit zu bieten und Technologieoffenheit zu erlauben. Weiterhin bedarf es mehr Flexibilität bei den Strombezugskriterien zur Produktion von kohlenstoffarmem Wasserstoff.
Bereitgestellt von:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (R000888)
am
10.10.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 11.09.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Organe [alle SG dorthin]
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]
- Energienetze [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Fossile Energien [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle SG hierzu]