Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410070012
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Bundesmeldegesetzes
Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG) soll der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Verbesserung der Möglichkeit von Auskunftssperren im Melderegister für Bedrohte umgesetzt werden. Der BDIU verfolgt das Ziel, dass die Teilnahme an einem automatisierten Verfahren für Meldebehörden verpflichtend wird, um den weiteren Ausbau elektronischer Verfahren voranzubringen. Der "bedingte Sperrvermerk" sollte dahingehend überarbeitet werden, dass nicht ganze Personenkreise generell als gefährdete Personen eingestuft werden.
Bereitgestellt von:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (R000087)
am
07.10.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.09.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 236/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG) Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle SG hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle SG hierzu]
- Digitalisierung [alle SG hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle SG hierzu]
- Rechtspolitik [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]