Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410070012
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Merkmal Geschlecht als Anfragekriterium für die Melderegisterauskunft beibehalten
Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG) soll der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Verbesserung der Möglichkeit von Auskunftssperren im Melderegister für Bedrohte umgesetzt werden. Der BDIU möchte erreichen, dass das Merkmal „Geschlecht“ als Anfragekriterium für die einfache Melderegisterauskunft beibehalten wird.
Bereitgestellt von:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (R000087)
am
07.10.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.09.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 236/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle SG hierzu]
- Digitalisierung [alle SG hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle SG hierzu]
- Rechtspolitik [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]