Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410070012 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Merkmal Geschlecht als Anfragekriterium für die Melderegisterauskunft beibehalten

Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG) soll der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Verbesserung der Möglichkeit von Auskunftssperren im Melderegister für Bedrohte umgesetzt werden. Der BDIU möchte erreichen, dass das Merkmal „Geschlecht“ als Anfragekriterium für die einfache Melderegisterauskunft beibehalten wird.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (R000087) am 07.10.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 236/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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