Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410070012 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Inkassounternehmen Zugang zu Informationen aus den Melderegistern gewährleisten

Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG) soll der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Verbesserung der Möglichkeit von Auskunftssperren im Melderegister für Bedrohte umgesetzt werden. Der BDIU möchte erreichen, dass Inkassounternehmen auch weiterhin Zugang zu Informationen aus Melderegistern erhalten können. Unter anderem soll dafür das Merkmal „Geschlecht“ als Anfragekriterium für die einfache Melderegisterauskunft beibehalten werden.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (R000087) am 07.10.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 236/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG) Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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