Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410020033
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der TA Lärm
Die Werte der TA-Lärm sollen angepasst werden, um das innerstädtische Wohnen nicht nur ausnahmesweise zu ermöglichen. Bisher ist das nur ausnahmesweise möglich. Die Lärmwerte dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die hochrangig zentralen Funktionen (diese sind typischerweise in Innenstädten verstandortet) durch die "heranrückende Wohnbebauung herausgeklägt werden können. Einsatz für praxisgerechte Lärmwerte zur nachhaltigen Innenstadtentwicklung.
Bereitgestellt von:
Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. (R000479)
am
02.10.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.06.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
- Stadtentwicklung [alle SG hierzu]