Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410020030 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge

Mit der Verabschiedung der EU-RL 2023/2225 wird eine Stärkung des Verbraucherschutzes bei der Kreditvergabe beabsichtig und auf Entwicklungen und Risiken auf dem Verbraucherkreditmarkt reagiert. Wir begrüßen, dass zentrale Verbraucherschutzvorschriften und insbesondere die Pflicht zur Durchführung einer Kreditwürdigkeitsprüfung nun auch bei Kurzzeit- und Kleinstkrediten unter 200 Euro greifen. Wir begrüßen außerdem, dass die RL die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten oder Informationen über andere finanzielle Verpflichtungen der Verbraucher bei der Kreditwürdigkeitsprüfung vorsieht und entsprechende Informationen auch durch Abfrage externer Datenbanken eingeholt werden können. Aus unserer Sicht ist es essenziell, diese Anforderungen konsequent in nationales Recht umzusetzen.

Bereitgestellt von:
SCHUFA Holding AG (R003411) am 02.10.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 02.10.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (9)

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