Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410010054 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung und Umsetzung Gewalthilfegesetz

Der SkF begleitet die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und setzt sich für die langfristig gesicherte Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen sowie der Täterarbeit ein. Gewaltschutzplätze müssen für alle Betroffenen, insbesondere vulnerable Gruppen, niedrigschwellig und barrierefrei zur Verfügung stehen und die Vorgaben der Istanbul Konvention konsequent umgesetzt werden.

Bereitgestellt von:
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (R006537) am 01.10.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 01.10.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13734 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen - Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen
  3. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/14029 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Gewalt gegen Frauen entschieden bekämpfen - Frauenhäuser ausbauen und Prävention stärken
  4. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13739 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Frauen und ihre Kinder vor Gewalt schützen - Istanbul-Konvention umsetzen - Gewalthilfegesetz jetzt beschließen

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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