Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409300226
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Gefahrstoffverordnung - Änderung der Mitwirkungspflicht des Veranlassers in Vorerkundungspflicht des Veranlassers
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren soll die Mitwirkungspflicht des Veranlassers wieder zu einer Vorerkundungspflicht des Veranlassers abgeändert werden, um damit die rechtliche Grundlage zu schaffen, den Auftraggeber bzw. Bauherrn (Veranlasser) im Vorfeld einer Beauftragung verpflichten zu können, sämtlich Informationen zu Art und Umfang vorhandener Gefahrstoffe zu ermitteln und dem Auftragnehmer übergeben zu müssen.
Bereitgestellt von:
bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (R001334)
am
30.09.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]
- Stadtentwicklung [alle SG hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle SG hierzu]
- Wohnen [alle SG hierzu]