Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409300206 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der BNetzA zur Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten.

Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.

Bereitgestellt von:
Aurubis AG (R001636) am 30.09.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 15.09.2024 an:

  • Versendet am 19.09.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern