Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409300011 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Entfristung der Ausnahmegenehmigung für Aufbereitungsstoffe gemäß § 21 Abs. 5 TrinkwV

Das Regelungsvorhaben sieht die Entfristung der befristeten Ausnahmegenehmigung für Aufbereitungsstoffe gemäß § 21 Abs. 5 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vor. Diese Ausnahmegenehmigung, die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2025 befristet war, soll dauerhaft verlängert werden. Hintergrund ist die anhaltende Mangelsituation bei Aufbereitungsstoffen, die durch verschiedene Faktoren wie industrielle Prozessveränderungen, geopolitische Ereignisse und Rohstoffverknappungen verursacht wird. Die Entfristung soll Wasserversorgungsunternehmen rechtliche Sicherheit bieten und sicherstellen, dass auch bei geringeren Reinheitsgraden der Aufbereitungsstoffe die Trinkwasserqualität gemäß den Anforderungen der TrinkwV gewährleistet bleibt.

Bereitgestellt von:
DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein (R000916) am 30.09.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 17.07.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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