Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409200002 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)

Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden.Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.

Bereitgestellt von:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (R001458) am 20.09.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 19.09.2024 an:

    • Bundesregierung

  • Versendet am 16.10.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften Datum des Referentenentwurfs: 30.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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