Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409190007 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Apotheken-Reform-Gesetz

Der BPAV setzt sich für die Verwendung von Schüttware ein, eine verpflichtende Übermittlung der Stabilitätsdaten seitens der Hersteller, einen elektronischen Beipackzettel und die technische sichere Übermittlung der Chargennummer beim E-Rezept.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer - BPAV (R001883) am 19.09.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 04.07.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

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