Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409170017
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung der Millionenkreditmeldepflicht für Factoringinstitute, hilfsweise Anhebung der Meldegrenze sowie gewisse Erleichterungen zum Meldeumfang
Mit dem ZuFinG II wird u.a. die Verschlankung bankaufsichtlicher Vorgaben angestrebt. Hierzu gehören auch Änderungen im Millionenkreditmeldewesen, insbesondere die Anhebung der Meldegrenze auf 2 Mio. Euro. Der Deutsche Factoring-Verband e.V. begrüßt einerseits diese angestrebte Verschlankung aufsichtlicher Vorgaben, spricht sich indes primär für die Abschaffung der Millionenkreditmeldepflicht für Factoringinstitute aus, und befürwortet hilfsweise die Anhebung der v.g. Meldegrenze in § 14 KWG sowie die im Entwurf des ZuFinG II vorgeschlagenen Erleichterungen zum Meldeumfang durch Änderungen der GroMiKV.
Bereitgestellt von:
Deutscher Factoring-Verband e.V. (R001368)
am
17.09.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 17.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz) Datum des Referentenentwurfs: 27.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]