Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409130005
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
BFH-Urteil in Sachen Erbschaftsteuer
Mit Urteil vom 28. Februar 2024 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass nach aktueller Rechtslage im Erbschaftssteuerrecht Beherbergungsbetriebe Verwaltungsvermögen sind. Sie gelten also nicht als begünstigtes Betriebsvermögen. Das heißt, bei einer Weitergabe des Betriebes an die nächste Generation fällt in vollem Umfang Erbschaftssteuer an. Es bedarf dringend einer gesetzlichen Klarstellung, um Rechtssicherheit für die deutschlandweit gut 48.000 Beherbergungsbetriebe zu schaffen und diese nicht gegenüber anderen gewerblichen Betrieben bei der Erbschaftssteuer massiv zu benachteiligen.
Bereitgestellt von:
Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) (R001044)
am
13.09.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 07.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
Versendet am 07.08.2024 an:
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Bundestag
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle SG hierzu]
- Mittelstandspolitik