Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409130005 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
BFH-Urteil in Sachen Erbschaftsteuer

Mit Urteil vom 28. Februar 2024 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass nach aktueller Rechtslage im Erbschaftssteuerrecht Beherbergungsbetriebe Verwaltungsvermögen sind. Sie gelten also nicht als begünstigtes Betriebsvermögen. Das heißt, bei einer Weitergabe des Betriebes an die nächste Generation fällt in vollem Umfang Erbschaftssteuer an. Es bedarf dringend einer gesetzlichen Klarstellung, um Rechtssicherheit für die deutschlandweit gut 48.000 Beherbergungsbetriebe zu schaffen und diese nicht gegenüber anderen gewerblichen Betrieben bei der Erbschaftssteuer massiv zu benachteiligen.

Bereitgestellt von:
Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) (R001044) am 13.09.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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