Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409100014
(PDF - 6 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit durch Einführung des "Gebäudetyps E"
Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik ist derzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Um Bauen individueller zu machen, braucht es mehr Rechtssicherheit für die am Bau beteiligten Verkehrskreise.
Bereitgestellt von:
Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH (R002552)
am
10.09.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (20. WP) (Vorgang)
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle SG hierzu]
- Handwerk [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]