Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409050009
(PDF - 8 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Schwellenwerts für Barzahlungen, praktikable Meldepflichten für Notare und präzisere Regelungen in der GwGMeldV-Immobilien.
Der DAV nimmt Stellung zum Entwurf der Änderungsverordnung zur GwGMeldV-Immobilien. Er fordert die Beibehaltung des Schwellenwerts für Barzahlungen von 10.000 €, eine praktikable Gestaltung der Meldepflichten für Notare sowie eine präzisere Fassung der Meldepflichten für Abweichungen vom Verkehrswert und Weiterveräußerungen. Zudem sollen Zahlungen über Notaranderkonten von der Meldepflicht ausgenommen werden. Die Definition abzulösender Gläubiger und die Gleichstellung der weiblichen Form im Verordnungstext sollen klargestellt werden. Änderungen betreffen § 6 Abs. 1, 2, 4 sowie § 4 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und § 7 GwGMeldV-Immobilien.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
05.09.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 22.08.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle SG hierzu]