Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2408260006
(PDF - 10 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik
Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für: Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen. Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik (aaRdTRechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyps-e.
Bereitgestellt von:
Bundesarchitektenkammer e.V. (R002429)
am
26.08.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 25.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle SG hierzu]
- Wohnen [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]
- Architektur, Digitalisierung, Normung, Vergaberecht, Architektenvertragsrecht, HOAI, Kostenrecht, Urheberrecht