Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2408160005 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Festhalten an der bestehenden Rechtslage zur Schriftform bei § 650h BGB.

In Rede steht die Herabstufung der Schriftform für Bauverträge in § 650h BGB auf die Textform. Damit wird nach unserer Einschätzung keine Vereinfachung für die Praxis erreicht. Die langjährig eingeübte Praxis des Schriftformerfordernisses nach § 650h BGB sorgt nach wie vor mit ihrer Warn- und Schutzfunktion für Rechtssicherheit und schützt insbesondere dabei vor übereilten Kündigungserklärungen. Sie erleichtert ferner den Nachweis des Kündigungszugangs und sorgt für Rechtssicherheit durch die Offenlegung einer bestehenden bzw. gerade nicht bestehenden Vertretungsmacht. Insofern sprechen wir uns dafür aus, an der bestehenden Rechtslage zur Schriftform bei § 650h BGB festzuhalten.

Bereitgestellt von:
Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. (R002399) am 16.08.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 15.08.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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