Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2408080002
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Apotheken-Reformgesetz
Der aktuelle Gesetzentwurf vernachlässige die Notwendigkeit praktikabler Lösungen für die Impfstoffbeschaffung und Abrechnung für Betriebsärzte. Derzeit können diese nicht am Beschaffungsweg über den sog. Sprechstundenbedarf (SSB) partizipieren. Damit fehlten für die Betriebsärzt:innen nach wie vor Lösungen zur vereinfachten Impfstoffbeschaffung und Abrechnung, wie in § 132e SGB V, gefordert. Da die Beschaffung und Bevorratung von Impfstoffen insbesondere bei selbstständigen Betriebsärzten auf eigenes wirtschaftliches Risko erfolgt und die GKV hier den Apothekeneinkaufspreis zzgl. 3% Zuschlag vergüten, lehnt die DGAUM die im Gesetzesentwurf geplante Herabsetzung des Zuschlages ab und forderten eine Ausnahmeregelung für Betriebsärzt:innen.
Bereitgestellt von:
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin u. Umweltmdizin (DGAUM) e.V. (R000287)
am
08.08.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 27.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 14.06.2024 Federführendes Ministerium: BMG [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]