Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407290003 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Rechtsanspruchs auf auskömmliche Förderung eines Freiwilligendienstes

Der BDKJ lehnt einen sozialen Pflichtdienst ab. Die Jugendfreiwilligendienste zeigen, dass junge Menschen nicht zu einer sinnvollen Tätigkeit gezwungen werden müssen. Der BDKJ fordert daher: [1] Abkehr von der politischen Diskussion um einen sozialen Pflichtdienst und Beibehaltung der Aussetzung der Wehrpflicht; [2] eine gesetzliche Garantie und ein entsprechendes Recht auf auskömmliche Förderung einer jeden Vereinbarung, die zwischen Freiwilligen, Trägern und Einsatzstellen zustande kommt; [3] ein Rechtsanspruch auf ausreichende Förderung nach den bewährten Verfahren der einzelnen Programme aus jedem geschlossenen Vertrag für einen erstmaligen Freiwilligendienst; [4] die Abdeckung der Kosten durch Bundesmittel und daraus resultierende Planungssicherheit.

Bereitgestellt von:
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) (R001876) am 29.07.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

  • Kinder- und Jugendpolitik [alle SG hierzu]
  • Engagementpolitik, Jugendverbandsarbeit

Betroffene Bundesgesetze (2)

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