Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407230016
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Nachprüfung der Anwendung des EU-Beihilferechts auf maritime Transport- und Wertschöpfungsketten
Deutsche Hafenbetriebe konkurrieren global mit internationalen Umschlag-, Schifffahrts- und Logistikunternehmen. Auf Grundlage der EU-Leitlinien für die Seeschifffahrt werden Schifffahrtsunternehmen im Gegensatz zu sonstigen Marktteilnehmern massiv und marktverzerrend subventioniert, insbesondere durch die Tonnagebesteuerung. Die Tonnagebesteuerung führt v. a. bei ertragsstarken Reedereien zu einer unverhältnismäßig niedrigen Steuerbelastung. Der ZDS bittet die Bundesregierung, auf eine zeitnahe Nachprüfung der EU-Beihilfeleitlinien für den Seeverkehr, die trotz einschneidender Veränderungen der Schifffahrtsmärkte seit 2004 nicht angepasst worden sind, durch die EU-Kommission, sowie auf eine ausgewogene Anwendung des Beihilferechts in Deutschland hinzuwirken.
Bereitgestellt von:
Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS) (R004160)
am
23.07.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 18.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle SG hierzu]