Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407230010
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Qualitäts- und Qualifikationsniveau bei Nachhaltigkeitsberichterstattung
Sollten IASP im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung zugelassen werden, ist dafür Sorge zu tragen, dass diese denselben fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen wie die AP unterliegen, um ein einheitlich hohes Qualitäts- und Qualifikationsniveau zu gewährleisten, zum Schutz der zu prüfenden Unternehmen und ihrer Anleger (des Kapitalmarkts). Nur so können vergleichbare Ausgangsbedingungen („Level-Playing Field“) unter den beteiligten Akteuren sichergestellt werden. Ein Verstoß gegen die Anforderung der Gleichwertigkeit würde zudem einen Verstoß gegen das EU-Recht bedeuten und zum Vertragsverletzungsverfahren führen.
Bereitgestellt von:
Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) (R003594)
am
23.07.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 23.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Rechtspolitik [alle SG hierzu]