Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407220004 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Schutz von Sicherheitsdiensten muss verbessert werden

Neben Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte sollten auch konkret die Sicherheitsdienste explizit genannt und somit auch geschützt werden. Sicherheitsdienstleistungen fallen unter den Begriff des Gemeinwohls.

Bereitgestellt von:
Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. - ASW Bundesverband (R000819) am 25.07.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 22.07.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12950 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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