Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407190013
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer
„Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, Seehäfen und Flughäfen in Deutschland zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich verstärkt in Deutschland anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können zudem Einnahmen der öffentlichen Hand und die ökologische Bilanz von Güterströmen verbessert werden.“ (ZDS, 2024)
Bereitgestellt von:
IHK Nord | Arbeitsgemeinschaft Norddeutscher Industrie- und Handelskammern e.V. (R004139)
am
19.07.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 17.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Außenwirtschaft [alle SG hierzu]
- Güterverkehr [alle SG hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Schifffahrt [alle SG hierzu]