Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407110003 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur möglichen Verwendung der bis 2014 erhobenen Mittel des Restrukturierungsfonds

Für die in den Jahren 2011 bis 2014 gezahlte nationale Bankenabgabe ist mit Ablauf des 31. Dezember 2023 der bisherige Verwendungszweck entfallen. Als verfassungsrechtlich zulässige Verwendung für diese in den nationalen Restrukturierungsfonds eingezahlten „Altmittel“ durch den nationalen Gesetzgeber wird die Rückführung an die Abgabepflichtigen vorgeschlagen.

Bereitgestellt von:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (R002090) am 11.07.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 08.07.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz - RStruktFÜG) Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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