Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407100013 (PDF - 10 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme BÄK zum RefE für eine VO zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blutspende

Die BÄK hat Regelungen für den Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blutspende im Jahr 2023 in Abstimmung mit Bundesoberbehörden und BMG sowie nach Anhörung der Fachkreise in die Richtlinien Hämotherapie aufgenommen. Eine Blutspende völlig ohne physische Präsenz einer Ärztin oder eines Arztes lehnt die BÄK ab, da keine entsprechenden wissenschaftlichen Daten oder Erfahrungen vorliegen. Dies wäre mit Blick auf die Sicherheit der Menschen, die sich für eine altruistische Blutspende einem iatrogenen Risiko aussetzen, nicht vertretbar. Die Versorgung der Bevölkerung mit Blut und Blutprodukten ist im gegenwärtigen Regelungsrahmen sichergestellt. Daher bedarf es der geplanten Verordnung zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Bereitgestellt von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002) am 11.07.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 10.07.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende (Telemedizin-BlutspendeV) Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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