Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407090030
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Abfall-Ende-Verordnung für mineralische Bauabfälle bzw. Recyclingprodukte
Das Bundesumweltministerium arbeitet an einem Entwurf für eine Abfall-Ende-Verordnung. Diese soll klar benennen, für welche mineralischen Bauabfälle unter welchen Umständen die Pro- dukteigenschaft gilt. Darin besteht großes Potenzial die diesbezüglich teils große Unsicherheit in der Industrie abzubauen. Die Verordnung sollte auch über die Ersatzbaustoffverordnung hinausgehende Anwendungen von Recycling-Baustoffen in den Blick nehmen (z.B. Ingenieurbauwerke, Hochbau) und möglichst konkret auf die verschiedenen Stoffströme eingehen, wie z.B. die Recycling-Gesteinskör- nungen aus Beton- und Mauerwerksbruch oder die Beton- und Ziegelbrechsande. Hierbei könnte auch adressiert werden, wie mit geringfügig asbestbelasteten Bauschuttmengen umzugehen ist.
Bereitgestellt von:
Verein Deutscher Zementwerke e.V. (R000549)
am
09.07.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 09.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]