Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407090030 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Abfall-Ende-Verordnung für mineralische Bauabfälle bzw. Recyclingprodukte

Das Bundesumweltministerium arbeitet an einem Entwurf für eine Abfall-Ende-Verordnung. Diese soll klar benennen, für welche mineralischen Bauabfälle unter welchen Umständen die Pro- dukteigenschaft gilt. Darin besteht großes Potenzial die diesbezüglich teils große Unsicherheit in der Industrie abzubauen. Die Verordnung sollte auch über die Ersatzbaustoffverordnung hinausgehende Anwendungen von Recycling-Baustoffen in den Blick nehmen (z.B. Ingenieurbauwerke, Hochbau) und möglichst konkret auf die verschiedenen Stoffströme eingehen, wie z.B. die Recycling-Gesteinskör- nungen aus Beton- und Mauerwerksbruch oder die Beton- und Ziegelbrechsande. Hierbei könnte auch adressiert werden, wie mit geringfügig asbestbelasteten Bauschuttmengen umzugehen ist.

Bereitgestellt von:
Verein Deutscher Zementwerke e.V. (R000549) am 09.07.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 09.07.2024 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

Betroffene Interessenbereiche (2)

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