Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407090014
(PDF - 1 Seite)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Konfitüren Richtlinie 2001/113/EG / Hier Anhebung des Fruchtgehaltes und Fragen der Herkunftskennzeichnung
Der BOGK hat sich beim Bundesministerium BMEL dafür ausgesprochen, das der von der EU geplante Anhebung des Fruchtgehaltes bei Konfitüre- von 350g auf 400g je 1000g und für Extra Konfitüre von 450 auf 550g je 1000g nicht zugestimmt werden sollte.Es sollen andere geringere Erhöhungen erfolgen. Gleichzeitig wurde beantragt, dass das BMEL sich gegen eine in der Richtlinie geplante verpflichtende Herkunftsangabe bei der EU ausspricht. Es erfolgten mehrere Gespräche und Austausch u.a. mit der Referatsleiterin des Referates 214, Frau Hilke Thordsen-Böhm (214@bmel.bund.de) Es erfolgte auch ein Schriftverkehr; zuletzt in Form einer Antwort des BMEL vom 5.2. 2024.
Bereitgestellt von:
Bundesverband der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie (R003193)
am
09.07.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle SG hierzu]