Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407010021
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
NotfallGesetz: Systemgerechte Finanzierung ermöglichen
Leistungen können in der PKV nur dann finanziert und entsprechend kalkuliert werden, wenn sie einem Behandlungsfall zugeordnet werden können. Pauschale Finanzierungen, zumal der vertragsärztlichen Versorgung, sind nicht möglich.
Bereitgestellt von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815)
am
01.07.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 25.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung - NotfallGesetz Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Krankenversicherung [alle SG hierzu]