Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406280179 (PDF - 9 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
EU-Pharma Revision: Verankerung eines Belieferungsanspruches für pharmazeutische Großhändler zur Ausführung der Public Service Obligation

Zur Sicherstellung der europäischen Arzneimittelversorgung fordert der PHAGRO eine Anpassung des Artikels 56 (3) des Richtlinienentwurfes 2023/0132(COD). Pharmazeutische Unternehmer als Zulassungsinhaber sollten in der sogenannten Public Service Obligation zur Belieferung des Großhandels verpflichtet werden. Die aktuelle Formulierung lässt Umgehungsmöglichkeiten und die Nichtbelieferung des pharmazeutischen Großhandels ausdrücklich zu. Allein die vollversorgenden pharmazeutischen Großhandlungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Apotheken bedarfsgerecht und kontinuierlich mit Arzneimitteln zu versorgen. Diesen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag können die Vollversorger nur mit einem Belieferungsanspruch erfüllen.

Bereitgestellt von:
PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. (R000270) am 28.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 17.05.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 452/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Unionskodexes für Humanarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/83/EG und der Richtlinie 2009/35/EG

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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