Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406280102
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den leistungsorientierten und effizienten Ausbau von Ladeinfrastruktur. (TA-Lärm)
Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
Bereitgestellt von:
ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG (R001783)
am
28.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 17.06.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle SG hierzu]