Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406270268 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Förderung des Hochlaufs und stärkere Nutzung alternativer Kraftstoffe

Änderung des RefE des BMUV und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben, die Hochlauf und Nutzung alternativer Kraftstoffe regeln. Aus Sicht des ADAC sollten konventionelle Biokraftstoffe (ohne Palmöl) genutzt sowie fortschrittliche Biokraftstoffe (Beimischung und Reinkraftstoff) gefördert und ausgebaut werden. Wichtig ist in diesem Zshg., Zertifizierungssysteme gegen Betrug resistent zu machen und die Belastbarkeit des Nachhaltigkeitsnachweises zu stärken. Aus Gründen der Technologieoffenheit unterstützt der ADAC die Verwendung von strombasierten Kraftstoffen im Straßenverkehr. Alternative Kraftstoffe sollten nach ihrer Klimawirkung besteuert werden (CO2-Komponente stärken/ermäßigter Satz bzw. Freistellung von der Energiesteuer und CO2-Bepreisung).

Bereitgestellt von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184) am 28.06.2024

Adressatenkreis:

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