Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406270268
(PDF - 6 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung des Hochlaufs und stärkere Nutzung alternativer Kraftstoffe
Änderung des RefE des BMUV und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben, die Hochlauf und Nutzung alternativer Kraftstoffe regeln. Aus Sicht des ADAC sollten konventionelle Biokraftstoffe (ohne Palmöl) genutzt sowie fortschrittliche Biokraftstoffe (Beimischung und Reinkraftstoff) gefördert und ausgebaut werden. Wichtig ist in diesem Zshg., Zertifizierungssysteme gegen Betrug resistent zu machen und die Belastbarkeit des Nachhaltigkeitsnachweises zu stärken. Aus Gründen der Technologieoffenheit unterstützt der ADAC die Verwendung von strombasierten Kraftstoffen im Straßenverkehr. Alternative Kraftstoffe sollten nach ihrer Klimawirkung besteuert werden (CO2-Komponente stärken/ermäßigter Satz bzw. Freistellung von der Energiesteuer und CO2-Bepreisung).
Bereitgestellt von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184)
am
28.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 15.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf einer Verordnung zur Neufassung der 37. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 13.12.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- Immissionsschutz [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Straßenverkehr [alle SG hierzu]
- Verkehrspolitik [alle SG hierzu]