Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406270198
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung von 12 Monaten
Im Bereich der Assistenzausbildung in der Pflege, die nach dem Willen der Bundesregierung bundeseinheitlich geregelt werden soll, muss der Fokus auf einen niedrigschwelligen Zugang zur bestmöglichen Potentialhebung und Ressourcenschonung gelegt werden. Der Zugang in eine Pflegequalifizierung muss für viele Interessierte ermöglicht werden und die Pflegeschulinfrastruktur muss einen Kapazitätsausbau auch realistisch erreichen können. Bereits heute ist ein sich zuspitzender Lehrkräftemangel an Pflegeschulen zu verzeichnen. Daher darf die Ausbildungsdauer im Pflegeassistenzberuf von 12 Monaten in keinem Fall überschritten werden, so wie die weit überwiegende Zahl der Bundesländer die landesrechtlich geregelten Helferausbildungen bereits seit mehreren Jahrzehnten konzipiert haben.
Bereitgestellt von:
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (R001696)
am
27.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Arbeitsmarkt [alle SG hierzu]
- Berufliche Bildung [alle SG hierzu]
- Pflege [alle SG hierzu]
- Schulische Bildung [alle SG hierzu]