Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406270172
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Gemeinsame Grundsätze für das digitale Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung nach § 55a SGB XI
Mit der Verabschiedung des Pflegeunterstützungs- und -Entlastungsgesetzes (PUEG) durch den Deutschen Bundestag am 26.05.2024 wurde für den Pflegeversicherungsbeitrag mit Wirkung ab 01.07.2023 beschlossen, einen stärker nach der Kinderzahl gestaffelten Beitrag zu erheben. Durch beitragsabführende Stellen muss nach Umsetzung des Verfahrens die Anzahl der Kinder über die DRV Bund beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhoben werden.
Bereitgestellt von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774)
am
28.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 25.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Digitalisierung [alle SG hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle SG hierzu]