Stellungnahme/Gutachten

Hinweis

Dies ist eine historische Version der Stellungnahme/des Gutachtens. Die Stellungnahme/das Gutachten wurde inzwischen aktualisiert.

Zur aktuellen Version der Stellungnahme/des Gutachtens

Hinweis

Dies ist eine historische Version der Stellungnahme/des Gutachtens. Die Stellungnahme/das Gutachten wurde inzwischen aktualisiert.

Zur aktuellen Version der Stellungnahme/des Gutachtens

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406270169 (PDF - 24 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
ÜAnlV

Die IGVW setzt sich dafür ein, dass maschinentechnischen Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik nicht als überwachungsbedürftige Anlagen eingestuft werden und zukünftig den Anforderungen der Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV) unterliegen. Im politischen Dialog wirkt der Verein darauf hin, die Überführung der Anlage 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in die Überwachungsbedürftige Anlagenverordnung (ÜAnlV) zu verhindern.

Bereitgestellt von:
Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) e. V. (R000065) am 27.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 14.05.2024 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern