Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406270058 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) muss bis 6. Juli 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Hierbei zielt unsere Interessenvertretung insbesondere darauf ab, die Vorgaben die Ziele der Richtlinie möglichst effizient zu implementieren. Dies beinhaltet eine Beschränkung bürokratischer Berichtspflichten auf ein notwendiges Minimum und eine Betrachtung des Gesamtkontexts mit dem bereits bestehenden Lieferkettenschutzgesetz (LkSG) und zukünftiger Vorgaben, die vor allem auf der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) beruhen.

Bereitgestellt von:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) e.V. (R002709) am 28.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 19.04.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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