Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406270003 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Schutz von Kindern vor Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt

ALDI hält Einschränkungen für Werbung von Lebensmitteln mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt für nachvollziehbar, wenn diese Werbung Kinder unmittelbar zum Konsum veranlasst. Eine etwaige Regelung muss zielgerichtet und verhältnismäßig sein und weiterhin die uneingeschränkte Werbung gegenüber Erwachsenen ermöglichen: An Kinder gerichtete Werbung muss eindeutig definiert werden. Keine Werbeverbote für gedruckte Medien (z.B. Handzettel, Tageszeitungen) und via Social-Media. Es darf keine pauschalen Verbreitungsverbote geben, bspw. für TV-Werbung zur Primetime. Denkbar wäre Werbung zu verbieten, die sich direkt an Kinder richtet.

Bereitgestellt von:
ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG (R002241) am 27.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 01.03.2024 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

Betroffene Interessenbereiche (2)

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