Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406260310 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Mobilisierung von nachrichtenlosen Vermögenswerte zur Schaffung eines Social Impact Fonds

Gegenstand der Interessenvertretung ist die rechtliche Regelung zur Nutzung nachrichtenloser Vermögen. Ziel ist es, im Rahmen der Gesetzgebung sicherzustellen, dass die bisher ungenutzten Mittel systematisch mobilisiert und für gemeinwohlorientierte Zwecke verfügbar gemacht werden können. Dabei soll insbesondere die Schaffung klarer Verfahren und Strukturen für die Erfassung, Verwaltung und zweckgebundene Verwendung dieser Vermögenswerte berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt steht die Etablierung eines rechtlichen Rahmens, der die gezielte Zuführung der nachrichtenlosen Vermögen zur Finanzierung gemeinwohlorientierter Projekte, wie im Rahmen der Initiative Zukunftsmilliarden vorgesehen, ermöglicht.

Bereitgestellt von:
Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. (R001359) am 28.06.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/1534 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
  2. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 299/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
  3. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1396 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener

Betroffene Interessenbereiche (3)

Nach oben blättern