Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406260285 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten von Reha-Maßnahmen

Die im SGB VI geregelte Begrenzung des Teilhabebudgets ist aufzuheben. Alternativ ist das Reha-Budget am voraussichtlichen Teilhabebedarf zu bemessen sowie die limitierende Demografie-Komponente zu streichen.

Bereitgestellt von:
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) (R004116) am 28.06.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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