Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406260285
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten von Reha-Maßnahmen
An qualifizierten Reha-Maßnahmen für ältere Versicherte dürfen die Krankenkassen nicht sparen. Der noch im Arbeitsentwurf zur Reform der sozialen Pflegeversicherung enthaltene Vorschlag, die Pflegeversicherung an den Kosten von Reha-Maßnahmen für ältere Versicherte zu beteiligen, muss dringend wieder aufgegriffen und gesetzlich geregelt werden. Die Pflegeversicherung muss an den Kosten von Reha-Maßnahmen für ältere Versicherte beteiligt werden.
Bereitgestellt von:
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) (R004116)
am
28.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 03.06.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Pflege [alle SG hierzu]