Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406260264 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in nationales Recht.

Die Bundesregierung ist verpflichtet die Richtlinie (EU) 2023/2413 in nationales Recht umzusetzen. Der BDL schlägt in diesem Rahmen vor – in Einklang mit Unionsrecht – auf zusätzliche Verpflichtungen zur Nutzung von nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF), die über die von der Verordnung (EU) 2023/2405 vorgeschriebenen Mindestanteile hinausgehen, zu verzichten. Stattdessen sollen attraktive Anreize geschaffen werden, damit Unternehmen mehr SAF einsetzen als durch die europäische Verordnung vorgegeben ist.

Bereitgestellt von:
Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (R002929) am 28.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 30.04.2024 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]

      • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Nach oben blättern