Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406260252 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Behördenaktenübermittlungsverordnung

Grundsätzlich begrüßt der VdK, dass die Bundesregierung durch die BehAktübV einheitliche Standards bei der Übermittlung von elektronischen Akten einführen möchte. Dabei dürfen jedoch die Kläger und Klägerinnen als Stakeholder nicht aus dem Blick geraten, die nämlich ebenfalls technisch in die Lage versetzt werden müssen, ihr Recht auf Einsicht in die elektronische Akten- führung wahrnehmen zu können. Dabei muss die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung gewährleistet werden: die Einsicht in die eAkte und vor allem auch die Aktenführung muss technisch so gestaltet werden, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grund- sätzlich uneingeschränkt wahrgenommen werden kann.

Bereitgestellt von:
Sozialverband VdK Deutschland e.V. (R001964) am 01.07.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 21.06.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (1)

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