Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406260109 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2024

Zum 1. Juli 2024 legt die Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 eine deutliche Erhöhung der Renten um 4,57 Prozent fest und zwar erstmals einheitlich für Ost und West. Der neue aktuelle Rentenwert wurde bundeseinheitlich errechnet und steigt von 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Der VdK begrüßt zunächst, dass entgegen der Ankündigung im Rentenversicherungsbericht 2023 die Renten nicht nur um 3,5 Prozent, sondern in West und Ost einheitlich um 4,57 Prozent erhöht werden.

Bereitgestellt von:
Sozialverband VdK Deutschland e.V. (R001964) am 26.06.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 188/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2024 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 - RWBestV 2024) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMAS): Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

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