Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406260096 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Zusatzbelastungen für Energiewende vermeiden

Sämtliche PV-Anlagen müssen bei Einbau eines intelligenten Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen sicht- und fernsteuerbar sein, sofern hinter demselben Netzanschluss eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE wie Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Ladestation) installiert ist. Dies gilt für Neu- und Bestandsanlagen. Diese Koppelung führt zu Aufwand und Kosten. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Anlagenbetreiber und das Elektrohandwerk (BDEW, BSW, VKU und ZVEH) fordern daher eine Eingrenzung dieser Regelung auf die netztechnisch relevanten Anlagen größer 7 kW.

Bereitgestellt von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098) am 27.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 08.05.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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